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Know-how-Schutz in Entwicklungspartnerschaften

[27.05.2003]

Der Schutz des eigenen Know-hows stellt ein erhebliches Defizit beim Eingehen von Entwicklungspartnerschaften in der Automobil- und Zulieferindustrie dar. Insbesondere zeigen sich die Zulieferer über die Möglichkeit der OEMs besorgt, dass das über Ausschreibungen oder Konzeptwettbewerbe vom OEM erworbene Know-how an Konkurrenten weitergegeben wird, ohne dass die Zulieferer hierfür eine finanzielle Kompensation erhalten.

Der Schutz des Know-hows stellt insbesondere bei zwei Ausprägungsformen von Entwicklungs­partnerschaften ein Problem dar. Bei Konzeptwettbewerben und Ausschreibungen können die Zulieferer nur in beschränktem Maße eine unrechtmäßige Weitergabe von Know-how durch den OEM verhindern, da aufgrund der fehlenden langfristigen Perspektive eine effektive Sanktionierung des opportunistischen Verhaltens erschwert wird. Durch eine empirische Studie zu den Defiziten von Konzeptwettbewerben wird die Relevanz dieses Problems untermauert.

Eine Möglichkeit zur Strukturierung und Priorisierung der Know-how-Schutzrisiken stellt ein Know-how-Schutzportfolio dar. Mit dessen Hilfe können die einzelnen Risiken bewertet und dementsprechend geeignete Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Das Portfolio umfasst drei Dimensionen.

1. Die Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses: Es setzt sich aus drei Kriterien zusammen: Die Vertrauenswürdigkeit des OEMs gibt die Erfahrung des Lieferanten mit dem OEM wieder, inwiefern dieser in der Vergangenheit Know-how an Dritte weitergegeben hat. Die Substituierbarkeit des Know-hows spiegelt die Wichtigkeit der Innovation und den Grad, inwiefern diese Innovation durch andere Entwicklungen ersetzt werden kann wieder. Die Imitierbarkeit gibt den Grad an, mit welchem zeitlichen, finanziellen und ressourcenbezogenen Aufwand der Dritte die Innovation kopieren kann.

2. In der Bedeutung des Auftrages spiegelt sich die z.B. die Türöffnerfunktion für weitere Aufträge, ein Imagegewinn oder eine kurzfristige, monetäre Bedeutung des möglichen Auftrags wieder.

3. Die Tragweite des Know-how-Abflusses gibt die monetären Konsequenzen des Know-how-Verlustes beispielsweise in Form von entgangenen Deckungsbeiträgen an.

Vor jeder Teilnahme an einer Ausschreibung oder an einem Konzeptwettbewerb wird das Portfolio herangezogen. Aus der jeweiligen Position im Portfolio kann eine Normstrategie abgeleitet werden. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Know-how-Abflusses gering, kann an der Ausschreibung aus Risikogesichtspunkten ohne weitere Schutzmaßnahmen teilgenommen werden. Ist allerdings die Wahrscheinlichkeit für ein Know-how-Abfluss groß und die Bedeutung des Auftrages nur gering, sollte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet werden. Für alle anderen Kombinationen muss von Fall zu Fall entschieden werden. Dabei kann auf verschiedene Methoden für die Handhabung von Risiken zurückgegriffen werden:

  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • 80%-Entwicklungen: Abgabe einer noch nicht komplett fertigentwickelten Lösung, bei der noch entwicklungstechnische Freiheiten bestehen.
  • Produktmuster: Abgabe eines Musters, das ein Dritter nicht ohne Konstruktionszeichnung nachbauen kann.
  • Konstruktionszeichnung: Abgabe einer Konstruktionszeichnung, wenn diese zum Nachbau ohne ein Muster wertlos ist, da keine Materialanalyse vorgenommen werden kann.
  • Rapid Prototyping: Herstellung von körperlichen Modellen auf Basis von CAD-Daten unter Verwendung von einfachen Werkstoffen.
  • Virtual Prototyping: Erstellung von virtuellen Prototypen, die dem Kunden präsentiert werden, ohne dass er Konstruktionszeichnungen oder Produktmuster bekommen würde.
  • Open-Data-Room: Kundenvertretern werden in einem Raum alle Unterlagen und Muster zur Verfügung gestellt, allerdings dürfen sie weder Dokumente, Photos, Aufzeichnungen oder Teile aus dem Raum mitnehmen.

Bei allen Risikohandhabungsstrategien hat ein Trade-off zwischen der Vollständigkeit bei der Angebotsabgabe und dem Schutz des eigenen Know-hows zu erfolgen.

Weiterführende Literatur:

Seminare:


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